Barrierefreiheits-Manager
Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Die Top 21 Systemhaus GmbH ist bemüht, diese Website in Einklang mit
- dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
- der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV)
- § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) -> Landesrecht-BW
allen Besuchern barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für -> https://top21.sh
Diese Website ist wegen der unten folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit BFSG und der BFSGV vereinbar
und für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne
fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Beschreibung der Dienstleistung
Auf unserer Website beschreiben wir unser Leistungsspektrum, unsere verschiedenen Geschäftsbereiche und unsere Dienstleistungen. Wir bieten zum Verkauf: Beschaffung und Einrichtung von Hard und Software, IT-Serviceleistungen, IT-Komplettlösungen, Software, Cloud Computing.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 und der BITV 2.0 vereinbar sind, aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 12a Absatz 1 BGG
Einige PDF-Dokumente sind nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei gemäß BITV 2.0. Insbesondere betrifft dies ältere Dokumente und Dokumente von Drittanbietern. Auf letztere haben wir keinen Einfluss. Wir weisen jedoch die Drittanbieter auf diesen Mangel hin und wirken drauf ein, dass uns eine barrierefreie Version zur Verfügung gestellt wird. Bei Aufträgen an Agenturen wird eine barrierefreie Version künftig Bestandteil des Auftrags sein. Die nicht barrierefreien Inhalte in PDF-Dateien können sehr vielfältig sein: z. B. fehlende Alternativtexte bei Bildern, fehlende Überschriftenformatierungen oder fehlender Tagbaum.
Videos sind teilweise nicht barrierefrei. Die Herstellung barrierefreier Videos richtet sich nach den gesetzlichen Fristen. Bei Videos, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden, haben wir keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Aufgrund des sehr hohen Aufwands für die barrierefreie Umgestaltung von PDF-Dokumenten müssen diese mit Unterstützung durch externe Dienstleister im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Die barrierefreie Gestaltung von PDF-Dokumenten, deren Inhalte nicht oder nur mit einem immensen Aufwand barrierefrei umgesetzt werden können, wie z. B. umfangreiche Berichte, Handbücher, Broschüren oder Vortragsfolien, stufen wir als unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG ein. Insbesondere trifft dies dann zu, wenn diese Dokumente nur temporär bereitgestellt werden.
Bewertungskriterien der Einzelfallprüfung:
- Zusammensetzung und Größe der Zielgruppe
- Wichtigkeit des Dokuments für die Zielgruppe
- Häufigkeit des Abrufs (anhand der Webstatistik)
- Voraussichtlicher Zeitaufwand für die Erstellung einer barrierefreien Version bzw. voraussichtliche Kosten für externe Dienstleister
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Newsletter, Online-Karten, Inhalte Dritter
Die Top 21 Systemhaus GmbH arbeitet kontinuierlich daran, Webseiten und Dokumente in einer barrierefreien Form anzubieten.
Manche Inhalte werden rückwirkend nicht barrierefrei gemacht.
Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an.
Sie können jedoch unter den genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten, oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf einigen Seiten gibt es Inhalte, die für Hilfsmittel sichtbar sind, obwohl sie eigentlich versteckt sein sollten.
- Manche interaktive Elemente sind nicht korrekt beschriftet, was die Nutzung per Sprachsteuerung erschwert.
- Bildbeschreibungen fehlen ganz, sind undeutlich oder in der falschen Sprache.
- Die Navigation ist nicht immer logisch aufgebaut oder steht an unerwarteter Stelle.
- Menüs und Unterpunkte lassen sich nicht immer mit der Tastatur bedienen oder verschwinden bei Vergrößerung.
- Manche Links sind unverständlich benannt oder führen ins Leere.
- Fehlermeldungen in Formularen sind nicht eindeutig, nicht mit den Feldern verknüpft oder werden nicht vorgelesen.
- Transkripte für Videos fehlen oder sind nicht korrekt.
- Inhalte, die sich automatisch ändern – z. B. bei einem Sprachwechsel oder Video –, sind nicht immer klar verständlich oder barrierefrei nutzbar.
- Dokumente, die vor dem 30.06.2025 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 30.06.2025 eingestellt wurden
- teilweise Alternativtexte für grafische Bedienelemente (Beispiel: Slider auf Startseite)
- teilweise falsche Auszeichnung von Strukturelementen
- Bedienbarkeit eingeblendeter Inhalte (Beispiel: Ausklappmenü)
- eindeutige Websitetitel und Bezeichnungen von Formularfeldern
- Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- Videos teilweise ohne Untertitel und Audiodeskription
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.
d) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Dokumente, die vor dem 30.06.2025 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Diese Erklärung wurde zuletzt am 24.07.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Top 21 Systemhaus GmbH
Rosensteinstraße 22
70191 Stuttgart
Deutschland
Telefon: 0711 217252-0
E-Mail: info@top21.sh
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Bitte nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular -> Problem melden
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten,
können Sie sich an eine der folgenden Schlichtungsstellen wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 12339375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
oder
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 185272805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
6. Disclaimer
Die maschinelle und menschliche Überprüfung der Webinhalte hat am 30.06.2025 stattgefunden. Für die Webinhalte wurde als Browser Google Chrome in der Version 138.0.7204.169 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Beim der Nutzung anderer Browser, anderer Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Angaben abweichen kann.