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Haben Sie schon nachgerüstet?

Mit TSE zu einer manipulationssicheren Kasse

TSE Kasse

Seit dem 31.03.2021 ist die Frist für die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) -Nachrüstung abgelaufen.
Ab sofort müssen alle neuen oder nachrüstbaren Kassen über ein Sicherheitsmodul verfügen, welches die Kassen manipulationssicher macht. Ab 2023 wird diese Vorrichtung für alle Betreiber elektronischer Kassensysteme zur
Pflicht.

Bin ich als Händler jetzt schon zu spät dran?
Es kommt darauf an, wie alt die Kasse ist. Der Gesetzgeber gibt hier verschiedene Fristen:

  • Neu angeschaffte Kassen ab 2020 müssen TSE-ausgestattet sein.
  • Kassen, die zwischen November 2010 und Dezember 2019 gekauft wurden, können bis Dezember 2022 weitergenutzt werden. Hier ist zwingend die Voraussetzung zu schaffen, aktuelle Updates seitens der Hard- und Software zu implementieren. Was bereits seit 2017 gilt, gilt hier auch weiterhin: Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Kasse stillzulegen.

Was macht das TSE eigentlich?
Das Sicherheitsmodul erfasst lückenlos alle Kassenvorgänge und zeichnet diese manipulationssicher auf. Hierunter fallen Rechnungen, Bestellungen, Eintragungen ins Kassenbuch oder Privatentnahmen. Auch die lückenlose und fehlerfreie Übertragung ans Finanzamt wird garantiert. Es entsteht somit eine manipulationssichere Signatur für alle digitalen Erfassungen aus Umsätzen mit EC- oder Kreditkarte, Bargeld oder Gutscheinen.

Brauche ich das wirklich?
Die neue Verordnung tritt in allen Branchen, einschließlich der Gastronomie, in Kraft.

Was habe ich für Vorteile daraus?
Trotz der Anschaffungskosten ergeben sich aus der TSE auch Vorteile:

  • Sicherheit vor Umsatzschätzungen vom Finanzamt dank der Manipulationssicherheit. Folgend sind daraus entstehende Nachzahlungen nicht zu befürchten.
  • Die frühere Beweislast für die Richtigkeit der Aufzeichnungen ist passé. Die Aufzeichnungen werden als vollständig und korrekt angenommen.
  • Standardisierte Daten dank einheitlichem Datenstandard der "Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme" (DSFinV-K) befreien von zusätzlicher Arbeit

Wie läuft die Integration ab?
Die Integration wird über den Hersteller oder Kassenanbieter abgewickelt. Hier wird ein Speichermedium (SD-Karte oder USB-Stick) eingebaut, auf der die Daten abgelegt werden.

Sollten Sie Unterstützung bei der Nachrüstung oder eine neue Kasse brauchen, wenden Sie sich gerne an uns.

Kontakt:
Frank O. Schäfer
0711 217252-24

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